Zur Finanzierung Ihrer
Meisterprüfung schenkt Ihnen der Staat eine ganze Menge Geld!
- Zum
einen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Lehrgänge zur
Finanzierung des Maßnahmebeitrags ( = Schulhonorar + Prüfungsgebühr der
Handwerkskammer) eine Förderung durch das so genannte Meister-Bafög
- Zum
anderen wird für die Dauer des Lehrgangs ein Unterhaltsbeitrag gewährt
(siehe unten)
Meister-Bafög
Zuschuss
zum Maßnahmebeitrag
Der
Maßnahmebeitrag für unsere Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung im
Fleischerhandwerk setzt sich zusammen aus dem Schulhonorar und der
Prüfungsgebühr. Davon erhalten Sie 30,5 % geschenkt.
Darlehen
für den Restbetrag
Für
die restlichen 69,5 % des Maßnahmebeitrags erhalten Sie auf Wunsch ein
zinsgünstiges Darlehen (dieses ist für 2 Jahre zins- und tilgungsfrei). Wir
empfehlen, dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen, um darüber hinaus auch die Erfolgsprämie
zu erhalten.
Erfolgsprämie
Nach
dem Bestehen der Meisterprüfung erhalten Sie von dem vorgenannten Darlehensbetrag
nochmals 25 Prozent erstattet.
Unseren
erfolgreichen Absolventen erstattet der Staat also ca. 48 % der Schul- u.
Prüfungsgebühren, während die restlichen 52 % über Darlehen finanziert werden
können.
Existenzgründern wird bei der
dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein weiterer
Darlehenserlass in Höhe von 33% Prozent auf das Restdarlehen gewährt.
Einzige
Ausnahme
Eine
finanzielle Förderung nach den oben Kriterien ist leider nicht möglich, wenn
der Maßnahmebeitrag bereits von „dritter Seite“ übernommen wird (bspw. durch
den Arbeitgeber, Unterstützung durch ein Begabten-Förderprogramm, Erstattung
durch die BfA oder LVA, die Arbeitsagentur oder den Berufsförderdienst der
Bundeswehr/BfD). Für diesen Fall haben Sie lediglich Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag.
Unterhaltsbeitrag
Für
den Fall, dass Ihr Vermögen weniger als 35.791 € beträgt, und Sie in dem
Lehrgangszeitraum lediglich geringe oder keine Einkünfte haben
(Einkommensfreibetrag: 400,- €),
erhalten Sie einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 614 € / Monat als
Darlehen, wobei auch hiervon 200 € nicht zurückgezahlt werden müssen.
Dieser
Betrag von 614 € erhöht sich bei Verheirateten und Familien. Der Zuschlag pro
Kind beträgt 210,- Euro pro Monat, wobei auch davon 50 Prozent bezuschusst
werden und demnach nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Alleinerziehende gibt
es darüber hinaus einen Zuschuss für Kinderbetreuung in Höhe von 113,- Euro pro
Kind und Monat.
Alles ein wenig zu kompliziert?
Wir
bieten Ihnen an, Sie bei der Antragsstellung zum Meister-Bafög zu unterstützen,
wobei wir folgende Vorgehensweise vorschlagen:
- Sie teilen uns (gerne auch telefonisch) mit, dass Sie einen Bafög-Antrag
stellen wollen
- Wir füllen dieses Antragsformular mit Ihren uns vorliegenden Daten aus
und schicken Ihnen dieses nach Hause
- Sie tragen dann noch Ihre persönlichen Daten ein. (Bei Rückfragen stehen
wir Ihnen auch dann gerne zur Verfügung)
- Sie schicken nun den komplett ausgefüllten Bafög-Antrag an Ihre
zuständige Stelle. (Siehe hierzu die unten aufgeführten Adressen)
Wir
möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bearbeitung durch das
Bafög-Amt ca. 8 Wochen in Anspruch
nimmt. Bei kurzfristiger Anmeldung an unserer Schule sollten Sie deshalb einplanen,
bei der Bezahlung eventuell in Vorleistung treten zu müssen.
|