Infos zum BAföG...

Die Meisterprüfung sowie die Fortbildungslehrgänge zum Betriebswirt des Handwerks und zur Verkaufsleiterin im Nahrungsmittelhandwerk werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. "Meister-BAföG" finanziell gefördert.


Zur Finanzierung Ihrer Meisterprüfung schenkt Ihnen der Staat eine ganze Menge Geld!

- Zum einen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Lehrgänge zur Finanzierung des Maßnahmebeitrags  ( = Schulhonorar + Prüfungsgebühr der Handwerkskammer) eine Förderung durch das so genannte Meister-Bafög

- Zum anderen wird für die Dauer des Lehrgangs ein Unterhaltsbeitrag gewährt (siehe unten)

 

Meister-Bafög

Zuschuss zum Maßnahmebeitrag

Der Maßnahmebeitrag für unsere Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung im Fleischerhandwerk setzt sich zusammen aus dem Schulhonorar und der Prüfungsgebühr. Davon erhalten Sie 30,5 %  geschenkt.

Darlehen für den Restbetrag

Für die restlichen 69,5 % des Maßnahmebeitrags erhalten Sie auf Wunsch ein zinsgünstiges Darlehen (dieses ist für 2 Jahre zins- und tilgungsfrei). Wir empfehlen, dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen, um darüber hinaus auch die Erfolgsprämie zu erhalten.

Erfolgsprämie

Nach dem Bestehen der Meisterprüfung erhalten Sie von dem vorgenannten Darlehensbetrag nochmals 25 Prozent erstattet.

Unseren erfolgreichen Absolventen erstattet der Staat also ca. 48 % der Schul- u. Prüfungsgebühren, während die restlichen 52 % über Darlehen finanziert werden können.

Existenzgründern wird bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein weiterer Darlehenserlass in Höhe von 33% Prozent auf das Restdarlehen gewährt.

Einzige Ausnahme

Eine finanzielle Förderung nach den oben Kriterien ist leider nicht möglich, wenn der Maßnahmebeitrag bereits von „dritter Seite“ übernommen wird (bspw. durch den Arbeitgeber, Unterstützung durch ein Begabten-Förderprogramm, Erstattung durch die BfA oder LVA, die Arbeitsagentur oder den Berufsförderdienst der Bundeswehr/BfD). Für diesen Fall haben Sie lediglich Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag.

 

Unterhaltsbeitrag

Für den Fall, dass Ihr Vermögen weniger als 35.791 € beträgt, und Sie in dem Lehrgangszeitraum lediglich geringe oder keine Einkünfte haben (Einkommensfreibetrag: 400,- €),  erhalten Sie einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 614 € / Monat als Darlehen, wobei auch hiervon 200 € nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Dieser Betrag von 614 € erhöht sich bei Verheirateten und Familien. Der Zuschlag pro Kind beträgt 210,- Euro pro Monat, wobei auch davon 50 Prozent bezuschusst werden und demnach nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Alleinerziehende gibt es darüber hinaus einen Zuschuss für Kinderbetreuung in Höhe von 113,- Euro pro Kind und Monat.


Alles ein wenig zu kompliziert?

 

Wir bieten Ihnen an, Sie bei der Antragsstellung zum Meister-Bafög zu unterstützen, wobei wir folgende Vorgehensweise vorschlagen:

 

- Sie teilen uns (gerne auch telefonisch) mit, dass Sie einen Bafög-Antrag stellen wollen

- Wir füllen dieses Antragsformular mit Ihren uns vorliegenden Daten aus und schicken Ihnen dieses nach Hause

- Sie tragen dann noch Ihre persönlichen Daten ein. (Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch dann gerne zur Verfügung)

- Sie schicken nun den komplett ausgefüllten Bafög-Antrag an Ihre zuständige Stelle. (Siehe hierzu die unten aufgeführten Adressen)

 

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bearbeitung durch das Bafög-Amt ca. 8  Wochen in Anspruch nimmt. Bei kurzfristiger Anmeldung an unserer Schule sollten Sie deshalb einplanen, bei der Bezahlung eventuell in Vorleistung treten zu müssen.

Die Antragsstellen für das Meister-Bafög sind abhängig vom Hauptwohnsitz des Antragstellers, die entsprechenden Adressen erhalten Sie mit unserer Info-Mappe

Begabtenförderung Mit einem Stipendium in Höhe von max. 5.100,- Euro, verteilt auf 3 Jahre, bezuschußt das Bundesbildungsministerium anspruchsvolle Maßnahmen wie z.B. Meister-/Verkaufsleiterkurse unter bestimmten Voraussetzungen: Bei Antragstellung muß der/die Meisterschüler/in jünger als 25 Jahre sein (Ausnahme: Grundwehr- oder Zivildienstzeiten oder Mutterschutz werden angerechnet), es muß eine besonders gute Note in der beruflichen Abschlußprüfung (Geselle/in oder Fachverkäufer/in) vorliegen und/oder eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich von der Handwerkskammer, bei der Sie Ihre Gesellenprüfung abgelegt haben, oder in unserem Sekretariat beraten. Selbstverständlich geben wir Ihnen bei noch offenen Fragen gerne weitere Auskünfte !

Fördermittel für Existenzgründer durch die Bundesländer
Zwischenzeitlich haben einzelne Bundesländer Förderprogramme zur Existenzgründung aufgelegt. Wer sich beispielsweise nach erfolgreichem Abschluß einer Fortbildungsmaßnahme innerhalb von 2 bis 3 Jahren selbständig machen möchte, erhält nicht nur Fördermittel zur eigentlichen Existenzgründung, sondern auch einen Zuschuß zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme. Da sich die Fördermaßnahmen durch Bund und Länder häufig ändern, bitten wir Sie, aktuelle Programme bei der Schulleitung zu erfragen. Oder wenden Sie sich direkt an das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes, in dem Sie sich selbständig machen möchten.

Unterstützung durch die Bundesanstalt für Arbeit
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Wegfall oder Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls) kann dieser Lehrgang vom Arbeitsamt als Umschulungsmaßnahme anerkannt werden, so daß der "Umschüler" eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) erhalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich zunächst an die Schulleitung.

Wir freuen uns über Ihren Anruf! Tel.: 069 / 617463 oder 069 / 613627


 

Impressum    AGB