Zulassung

Die Zulassung zur Ablegung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.

Die Anträge auf Zulassung zur den jeweiligen Prüfungen erhalten Sie von der FRANKFURTER FACHSCHULE J.A.HEYNE. Von uns werden die kompletten Unterlagen unverzüglich an die Handwerkskammer weitergeleitet.

Über die Zulassung selbst entscheidet im Regelfall der Vorsitzende des Prüfungssausschusses. In Sonderfällen trifft die Handwerkskammer nach Anhörung des Meisterprüfungsausschusses die Entscheidung.


M E H R   I N F O S . . . 

Meisterprüfung
Betriebswirt/in des Handwerks
Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk


Meisterprüfung

 

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