Finanzielle Förderung
Zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung schenkt Ihnen der Staat eine ganze Menge Geld!
Die Meisterprüfung sowie die Fortbildungslehrgänge zum/zur Betriebswirt/in des Handwerks und Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. "Meister-BAföG" finanziell gefördert.
MEISTER-BAFÖG
- Zum einen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Lehrgänge zur Finanzierung des Maßnahmebeitrags ( = Schulhonorar + Prüfungsgebühr der Handwerkskammer) eine Förderung durch das so genannte Meister-Bafög
- Zum anderen wird über das Meister-Bafög für die Dauer des Lehrgangs ein Unterhaltsbeitrag gewährt (siehe unten)
Zuschuss zum Maßnahmebeitrag
Der Maßnahmebeitrag für unsere Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung im Fleischerhandwerk setzt sich zusammen aus dem Schulhonorar und der Prüfungsgebühr. Davon erhalten Sie 30,5% geschenkt.
Darlehen für den Restbetrag
Für die restlichen 69,5 % des Maßnahmebeitrags erhalten Sie auf Wunsch ein zinsgünstiges Darlehen (dieses ist für 2 Jahre zins- und tilgungsfrei). Wir empfehlen, dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen, um darüber hinaus auch die Erfolgsprämie zu erhalten.
Erfolgsprämie
Nach dem Bestehen der Meisterprüfung erhalten Sie von dem vorgenannten Darlehensbetrag nochmals 25 Prozent erstattet.
Unseren erfolgreichen Absolventen erstattet der Staat also ca. 48 % der Schul- u. Prüfungsgebühren, während die restlichen 52 % über Darlehen finanziert werden können.
Existenzgründern wird bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein weiterer Darlehenserlass in Höhe von 33% Prozent auf das Restdarlehen gewährt.
Einzige Ausnahme
Eine finanzielle Förderung nach den oben Kriterien ist leider nicht möglich, wenn der Maßnahmebeitrag bereits von „dritter Seite“ übernommen wird (bspw. durch den Arbeitgeber, Unterstützung durch ein Begabten-Förderprogramm, Erstattung durch die BfA oder LVA, die Arbeitsagentur oder den Berufsförderdienst der Bundeswehr/BfD). Für diesen Fall haben Sie lediglich Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag.
Unterhaltsbeitrag
Für den Fall, dass Ihr Vermögen weniger als 35.791 € beträgt, und Sie in dem Lehrgangszeitraum lediglich geringe oder keine Einkünfte haben (Einkommensfreibetrag: 400,- €), erhalten Sie einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 614 € / Monat als Darlehen, wobei auch hiervon 200 € nicht zurückgezahlt werden müssen.
Dieser Betrag von 614 € erhöht sich bei Verheirateten und Familien. Der Zuschlag pro Kind beträgt 210,- Euro pro Monat, wobei auch davon 50 Prozent bezuschusst werden und demnach nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Alleinerziehende gibt es darüber hinaus einen Zuschuss für Kinderbetreuung in Höhe von 113,- Euro pro Kind und Monat.
Alles ein wenig zu kompliziert? Rufen Sie uns an, wir beantworten Ihnen Ihre Fragen!
BEGABTENFÖRDERUNG
Mit einem Stipendium in Höhe von max. 5.100,- Euro (verteilt auf 3 Jahre) bezuschusst das Bundesbildungsministerium anspruchsvolle Maßnahmen wie z.B. Meister-/Verkaufsleiter- kurse sowie den Lehrgang zum Betriebswirt unter bestimmten Voraussetzungen: Bei Antragstellung muss der/die Meisterschüler/in jünger als 25 Jahre sein (Ausnahme: Grundwehr- oder Zivildienstzeiten oder Mutterschutz werden angerechnet), es muss eine besonders gute Note in der beruflichen Abschlussprüfung (Geselle/in oder Fachverkäufer/in) vorliegen und/oder eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich bei der Handwerkskammer, in deren Bereich Sie Ihre Gesellenprüfung abgelegt haben. Selbstverständlich geben auch wir Ihnen in dieser Frage gerne weitere Auskünfte!
Fördermittel für Existentzgründer durch die Bundesländer
Zwischenzeitlich haben einzelne Bundesländer Förderprogramme zur Existenzgründung aufgelegt. Wer sich beispielsweise nach erfolgreichem Abschluss einer Fortbildungsmaßnahme innerhalb von 2-3 Jahren selbstständig machen möchte, erhält nicht nur Fördermittel zur eigentlichen Existenzgründung, sondern auch einen Zuschuss zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme. Da sich die Fördermaßnahmen durch Bund und Länder häufig ändern, bitten wir Sie, aktuelle Programme in unserem Sekretariat zu erfragen oder wenden Sie sich direkt an das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes, in dem Sie sich selbstständig machen möchten.
Unterstützung durch die Bundesanstalt für Arbeit
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Wegfall oder Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls) kann dieser Lehrgang vom Arbeitsamt als Umschulungsmaßnahme anerkannt werden, so dass der "Umschüler" eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) erhalten kann.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns! Tel. 069-617463
