Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Frankfurter Fachschule J.A.Heyne GmbH&Co.KG, Mörfelder Landstraße 50-56, 60598 Frankfurt

Stand 28.04.2010

  1. Anmeldung
    Durch die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, am Lehrgang teilzunehmen und die fälligen Gebühren fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers wirksam.

  2. Gebühren
    Es werden diejenigen Gebühren für die Teilnahme an Lehrgängen erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns gültig sind. Vor Beginn des Lehrgangs muss die jeweilige Lehrgangsgebühr beglichen sein.
    Bei Anmeldung zu dem jeweiligen Lehrgang ist eine Anmeldegebühr fällig. Der restliche Zahlbetrag für Lehrgang und Unterkunft ist bis spätestens zum Anreisetag des Lehrgangs vom Teilnehmer zu zahlen.
    Die Prüfungsgebühr wird nach erfolgter Zulassung fällig und ist -je nach Lehrgang - direkt vom Teilnehmer (nach Erhalt der Rechnung) an die Handwerkskammer bzw. die „Frankfurter Akademie für Weiterbildung in der Nahrungsmittelwirtschaft eV“ zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr.

  3. Verpflegung /Unterkunft
    Vollverpflegung und Unterkunft sind Bestandteile des Vertrages zwischen der Schule und dem Teilnehmer. Die Teilnahme an der Vollverpflegung ist für jeden Teilnehmer aus organisatorischen Gründen obligatorisch. Eine Teilnahme an den Lehrgängen ohne Verpflegung ist somit leider nicht möglich. Ein Anspruch auf Unterbringung in Einzelzimmern besteht für den Teilnehmer nicht.

  4. Rücktritt / Kündigung
    Von der Anmeldung zur Teilnahme an einem Lehrgang kann der unterzeichnende Teilnehmer bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt des Teilnehmers ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäßem Rücktritt werden die gesamten Lehrgangs- und Internatsgebühren fällig und insofern bereits gezahlte Lehrgangs- und Internatsgebühren einbehalten. Ab Lehrgangsbeginn kann der Lehrgangsvertrag nur noch aus wichtigem Grund mit einer Frist von einer Woche schriftlich gekündigt werden. Einen wichtigen Grund stellt z.B. eine langandauernde, die weitere Teilnahme verhindernde Erkrankung dar. Der wichtige Grund ist auf Verlangen der Fachschule durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bei ordnungsgemäßer Kündigung entrichtet der Teilnehmer den für Verpflegung und ggf. für Unterkunft geltenden Gebührenanteil, der auf die Vertragslaufzeit bis zum Wirksamwerden des Kündigungstermins entfällt. Bei den Gebühren für Schulhonorar gilt entsprechendes, wobei für den entsprechenden Betrag eine Gutschrift mit einer Gültigkeit von 5 Jahren, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres, erfolgt.
    Vor Lehrgangsbeginn ist eine solche Kündigung ebenfalls nur unter den oben genannten Kündigungsvorschriften möglich. Bricht der Teilnehmer den Lehrgang ohne gerechtfertigte Kündigung ab oder tritt der Teilnehmer den Lehrgangsbesuch nicht an, so entfällt eine Rückzahlungspflicht von bereits entrichteten Gebühren. Des Weiteren hat der Teilnehmer die gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich die Fachschule vor.
    Die jeweils gültige Anmeldegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet, es sei denn, der Lehrgang findet aus von der Fachschule zu vertretenden Gründen nicht statt.

  5. Pflichten des Teilnehmers
    Der Teilnehmer nimmt an den Lehrgängen regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung.

  6. Ausschluss
    Die Frankfurter Fachschule J.A. Heyne GmbH & Co KG, kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr nicht gezahlt hat, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ebenso kann die Schule in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen ggfs. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Eine Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

  7. Haftung
    Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthalts am Lehrgangsort haftet die Schule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

  8. Datenschutz
    Die Schule ist berechtigt, die mit der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten selbst zu speichern und zu verarbeiten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung.

  9. Sonstiges
    Sollte eine der vorstehenden Geschäftbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die übrigen Vereinbarungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.

  10. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, wenn der Teilnehmer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.